Steigerlied ist Immaterielles Kulturerbe der UNESCO
Das Steigerlied gilt als Hymne der Berg- und Hüttenleute und damit des gesamten Erzgebirges. Es wird in aktiven und ehemaligen Bergbauregionen Deutschlands gesungen. Je nach Region sind unterschiedliche Fassungen des Liedtextes vorhanden. Seine Wurzeln aber hat es im Erzgebirge , zwischen Zwickau, Schneeberg und Freiberg : Die Spuren reichen bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts zurück, denn erste Erwähnungen finden sich in Notenblättern aus dem Jahr 1531. Der erste Beleg für eine öffentliche Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung, die 1678 in Schneeberg zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. abgehalten wurde.
Im Laufe der Zeit erfuhr das Lied als Zunft- und Volkslied diverse Umdichtungen und Ergänzungen. Es wird zu vielfältigen Anlässen gesungen, wie zum Beispiel bei Bergparaden, Bergaufzügen sowie bei anderen Feiern.
Thema des Steigerlieds ist die Hoffnung der Bergleute, nach der harten und gefährlichen Arbeit im Bergwerk wieder ans Tageslicht und zu ihren Familien zurückzukehren. Details des Liedtextes variieren je nach Region. Das Lied wird in der Regel stehend gesungen und ist fester Bestandteil von Bergparaden im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet oder im Saarland.
Der Antrag
Der Antrag »Singen des Steigerlieds« wurde 2021 durch den Verein Ruhrkohle Musik e.V. in Nordrhein-Westfalen als länderübergreifende Initiative eingereicht und betont die Bedeutung des Liedes für alle Bergbauregionen Deutschlands. Die Erarbeitung wurde von einen Lenkungskreis aus Fachleuten begleitet und mit Stellungnahmen aller zehn deutschen Landesverbände der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine eingereicht.
Für Sachsen war der Sächsische Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e.V. – der auch offizieller Botschafter des Erzgebirges ist – an der Ausarbeitung beteiligt. Er ist Dachverband und Interessenvertretung von 65 Vereinen mit aktuell mehr als 3.500 Mitgliedern aus Sachsen und der Tschechischen Republik.