KulturWerk Schneeberg e.V.  - lokaler Innovationsraum für Digitalisierung im Erzgebirge

Der Verein „KulturWerk Schneeberg e. V.“ und seine Projektpartner haben kürzlich den ersten Bescheid des Förderprogramms „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung – LIfD“ von Ines Fröhlich, der Beauftragten der Staatsregierung für Digitales, erhalten. Mit den Fördermitteln in Höhe von ca. 392.000 Euro wird ein MakerHub mit Werkstätten entstehen. Diese bieten sowohl traditionellem Handwerk als auch modernsten Technologien wie 3D-Druck und Virtual Reality einen Raum. Der MakerHub soll somit als Katalysator für gesellschaftliche Innovation und soziale Integration fungieren, den digitalen Wandel beschleunigen und gleichzeitig gesellschaftliche Herausforderungen adressieren.

„Das MakerHub im historischen Gebäude Fürstenplatz 2 der Bergstadt Schneeberg soll zukünftig nicht nur die Schnittstelle zwischen der Kreativszene und der der Fakultät für angewandte Kunst bilden. Vielmehr sehen wir die Einrichtung auch als Möglichkeit der Vernetzung zwischen unseren allgemeinbildenden Schulen, der hiesigen Wirtschaft sowie der Stadtgesellschaft - und das in unmittelbarer Nachbarschaft zum künftigen Welterbe-Besucherzentrum. Der digitale Wandel wird in den Räumen des MakerHub eine wesentliche Rolle spielen. Die dementsprechende Ausstattung stellt für die Stadt, gemessen an den derzeit allgemein angespannten finanziellen Rahmenbedingungen für Kommunen - neben der umfangreichen Sanierung des denkmalgeschützen Gebäudes und den zukünftigen Kosten für die Betreibung - eine riesige Herausforderung dar. Insofern sind wir dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Bereitstellung der Fördermittel aus dem Programm Lokale Innovationsräume für die Digitalisierung überaus dankbar. Mit diesen Fördermitteln wird der eigens für die Betreibung des MakerHub gegründete Verein KulturWerk Schneeberg e. V., in die Lage versetzt, eine moderne und innovative Ausstattung zu etablieren", so  Ingo Seifert , Bürgermeister Stadt Schneeberg.

Denny Helmer, Vorstand KulturWerk e.V., ergänzt: „Die Fördermittel aus dem LIfD-Programm sind für uns als junger Verein von unschätzbarem Wert. Sie ermöglichen uns, essenzielle Anschaffungen zu tätigen, die den MakerHub zu einem wahren Gamechanger in unserem Stadtbild und im städtischen Leben machen. Wir sind fest davon überzeugt, dass junge Menschen die Chance bekommen müssen, den Gedanken der Kreativwirtschaft zu entdecken und mit beruflichen Perspektiven, Digitalisierung, Tatkraft und Experimentierfreude zu verbinden. Solche innovativen Angebote tragen dazu bei, dass sich junge Menschen in unserer Stadt wohler und stärker wahrgenommen fühlen. Durch die digitalen Angebote, die wir schaffen, ermöglichen wir einen barrierefreien Zugang zu Workshops sowie kreativen und kulturellen Angeboten – ein Mehrwert, der auch für Senioren von großem Interesse ist. Wir möchten jungen Menschen Wurzeln und Flügel verleihen. Diese Flügel werden sie ab 2025 im MakerHub entfalten können, um schließlich auch im Erzgebirge tiefe Wurzeln zu schlagen. Unser herzlicher Dank gilt dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, unseren Partnern und der Stadt Schneeberg.“

Hintergrund:

Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfDs, sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working -Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben. LIfDs sind nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen, sondern sollen mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.Das sächsische Kabinett hat Ende 2023 mit der »Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung« ein einzigartiges Angebot zur Unterstützung des digitalen Wandels in Sachsen beschlossen. Dafür stehen auf Grundlage von § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens »Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet« bis zu 12 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.