Teilnahmebedingungen für die Verlosung von einem Gutschein "Hammerleben testen zum Probewohnen"

Veranstalter des Gewinnspiels:

Regionalmanagement Erzgebirge

c/o Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH

Geschäftsführer: Dr. Peggy Kreller
Adam-Ries-Straße 16
D-09456 Annaberg-Buchholz

Tel.: +49 37 33 145 140
Fax: +49 37 33 145 147

kontakt@erzgebirge-gedachtgemacht.de
www.erzgebirge-gedachtgemacht.de

Das Regionalmanagement Erzgebirge veranstaltet im Rahmen der Aktion „Hammer Leben” auf der Website www.hammerleben.jetzt eine Verlosung von einem Gutschein im Wert von 300,00 Euro für ein Wochenende von Freitag bis Sonntag zum Probewohnen in einer Unterkunft der „Chalets am Berg” in Oberwiesenthal. Der Gutschein bezieht sich ausschließlich auf die Übernachtungen.

Die Aktion startet am 01. Februar 2024, 10:00 Uhr und endet am 30. April 2024, 23:59 Uhr. Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf der Basis nachfolgender Teilnahmebedingungen.

1 Teilnahme

  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.
  • Alle Teilnehmer müssen volljährig sein.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  • Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produkts bzw. der Erfüllung anderer als in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführter Bedingungen.

2 Ausschluss vom Gewinnspiel

  • Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Bei mehrfacher Teilnahme werden die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer von der Verlosung ausgeschlossen.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH (inkl. Tochtergesellschaften) und deren Angehörige.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Landkreises Erzgebirgskreis haben.
  • Das Recht, einzelne Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, behält sich das Regionalmanagement Erzgebirge ausdrücklich vor.
  • Auch Personen, die sich durch Manipulationen einen Vorteil verschaffen, sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Sollte das Regionalmanagement Erzgebirge hiervon erst nach Beendigung des Gewinnspiels oder nach Ausgabe des Gewinns Kenntnis erlangen, so kann auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden.

3 Durchführung und Abwicklung

  • Das Gewinnspiel wird ausschließlich auf der Website (erreichbar unter www.hammerleben.jetzt) durchgeführt.
  • Um an der Verlosung teilnehmen zu können, müssen die Website-Nutzerinnen und -Nutzer das Formular auf der Website unter Angabe des Wohnortes und einer gültigen E-Mail Adresse ausfüllen. 
  • Alle Formulareinträge, die bis zum 30.04.2024, 23:59 Uhr eingehen, werden in die Verlosung einbezogen.
  • Die Verlosung der Gewinne erfolgt zufällig an die teilnehmenden Personen.
  • Durch die Teilnahme an der Verlosung mittels Formulareintragung erklären die teilnehmenden Personen, die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

4 Gewinn

  • Verlost wird ein Gutschein im Wert von 300 Euro für einen Wochenendaufenthalt (Freitag bis einschließlich Sonntag) für bis zu 4 Personen in den Unterkünften der „Chalets am Berg” in Oberwiesenthal.
  • Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird nach erfolgter Auslosung per E-Mail kontaktiert. 
  • Kontaktdaten werden über die E-Mail Nachricht nur zur Übermittlung des Gewinns eingefordert und verarbeitet. Der Gewinner/die Gewinnerin erklären sich hiermit einverstanden.
  • Erfolgt bis 5 Tage nach Gewinnbenachrichtigung keine Rückmeldung durch den Gewinner bzw. die Gewinnerin, wird der Gewinn erneut verlost.
  • Eine Barauszahlung bzw. die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich.
  • Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

5 Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

  • Das Regionalmanagement Erzgebirge behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Regionalmanagement Erzgebirge insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann das Regionalmanagement Erzgebirge von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

6 Datenschutz

  • Die Daten werden durch das Regionalmanagement Erzgebirge nicht an Dritte verkauft oder kommerziell genutzt.
  • Die Teilnehmer stimmen zu, dass die im Rahmen der Wettbewerbsteilnahme und des Gewinnversands erhobenen Daten gespeichert werden. Diese Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur zur Durchführung des Wettbewerbs und Gewinnversands. Die Daten werden nach der erfolgreichen Abwicklung des Verlosungs- & Gewinnprozesses innerhalb des gültigen rechtlichen Frist gelöscht.
  • Darüber hinaus gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Regionalmanagements Erzgebirge: www.erzgebirge-gedachtgemacht.de/datenschutz/

7 Haftung & Rechtsweg

  • Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird unter Ausschluss des Rechtsweges ermittelt.
  • Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  • Das Regionalmanagement Erzgebirge trifft keine Haftung bei:
  1. Fehlern bei der Übertragung von Daten
  2. Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten
  3. technischen Störungen jeglicher Art
  4. Beschädigungen des Computers eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
  5. Urheberverletzungen von Seiten der Teilnehmer.
  • Das Regionalmanagement Erzgebirge behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern.
  • Das Regionalmanagement Erzgebirge kann nicht für die Verfehlungen der Wettbewerbsteilnehmer (z.B. Rechtsverletzung) haftbar gemacht werden

8 Verschiedenes

  • Das Regionalmanagement Erzgebirge behält sich vor, Formulareinträge, welche gegen die Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch, diskriminierend oder gewaltverherrlichend wirken oder sonst in irgendeiner Art gegen das Gesetz verstoßen, ohne Ankündigung zu löschen und vom Wettbewerb auszuschließen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.