Sächsische IHK-Unternehmen signalisieren hohe Beschäftigungs- und Ausbildungsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden bei entsprechenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Chemnitz/Dresden/Leipzig. Das Thema Integration von Flüchtlingen und Asylbewerber ist in den Mitgliedsbetrieben der sächsischen IHKs vor allem aus unternehmerischer Sicht außerordentlich präsent. Dies macht nicht zuletzt die hohe Beteiligung an einer sachsenweiten Befragung der Kammern Chemnitz, Dresden und Leipzig im Oktober 2015 deutlich, an der sich mehr als 2.500 Unternehmen aus Industrie , Bau, Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Dienstleistungen beteiligten. Rund die Hälfte der Befragten (49 %) ist davon überzeugt, dass die Zuwanderung Asylsuchender auch eine Möglichkeit ist, den demografisch bedingt drohenden Fachkräftemangel in der Region abzumildern. Unternehmen signalisieren hohe Einstellungsbereitschaft Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg signalisieren 63 % der Befragten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Mit 78 bzw. 74 % dominieren das Gastgewerbe und die Industrie, am zurückhaltendsten ist der Handel mit 50 %. Deutlich ist die Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl. So würden Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern in 53 % der Fälle Flüchtlingen und Asylbewerbern Chancen auf Beschäftigung bzw. Ausbildung einräumen, Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitern hingegen zu 89 %. Neun von zehn Unternehmen machen ihre Einstellungsbereitschaft von einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis abhängig. Konkrete Einstellungsperspektiven bereits für 2016 offerieren 45 % der Unternehmen, wobei auch hier das Gastgewerbe (71 %) und die Industrie (52 %) die meisten Nennungen auf sich vereinen. Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg entfallen 46 % aller Stellenangebote auf un- und angelernte Tätigkeiten, 43 % auf Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung voraussetzen, und 11 % auf Akademiker. Konkrete Anforderungen an Bewerber Die Unternehmen verbinden ihre Einstellungsbereitschaft jedoch mit hohen Anforderungen an die potenziellen Bewerber. So nennen 59 % gute bis sehr gute Deutschkenntnisse, und 45 bzw. 43 % eine nachweislich abgeschlossene Berufs- bzw. Schulausbildung als Mindestvoraussetzungen. Ausbildungsunternehmen fordern klare Bleibeperspektive Hinsichtlich der Bereitschaft zur Berufsausbildung liegt der Wert naturgemäß unter dem der Beschäftigungsmöglichkeiten, da allein 35 % der Befragten nicht über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Weitere 40 % Prozent der Unternehmen sind grundsätzlich bereit, Flüchtlinge und Asylbewerber auszubilden, wobei 78 % der genannten Ausbildungsrichtungen auf gewerblich-technische und 22 % auf kaufmännische Berufe entfallen. Im Kontext der Berufsausbildung kommt der Bleibeperspektive der jungen Leute eine besondere Bedeutung zu. So würden fast zwei Drittel der Firmen (64 %) ein Ausbildungsengagement daran knüpfen, dass der Aufenthalt ihrer Auszubildenden – zumindest temporär – auch nach Abschluss der Ausbildung gesichert ist. 36 % könnten sich eine Ausbildung auch dann vorstellen, wenn das Bleiberecht zumindest bis zur Beendigung der Ausbildung gewährleistet werden kann. Einstellungshürden für Beschäftigung und Ausbildung Für Beschäftigung und Ausbildung gleichermaßen bedarf es aus Sicht der Unternehmen des Abbaus verschiedener Hürden. Mit jeweils 55 % werden hierbei am häufigsten die undurchschaubare Rechtslage und Unsicherheiten über das Qualifikationsniveau genannt. Es folgen mit 42 und 38 % die großen kulturellen Unterschiede und hohe bürokratische Hürden. Die Höhe des Mindestlohns wird von 28 % der Unternehmen als Einstellungshemmnis angesehen. Unterstützungsmöglichkeiten der IHKs Die Kammervertreter wiesen im Rahmen der Vorstellung der Umfrageergebnisse noch einmal auf ihre Unterstützungsmöglichkeiten hin. Dazu gehören die Information und Beratung ihrer Mitgliedsunternehmen zu allen Fragen rund um den Integrationsprozess; die Beratung zur Anerkennung und Gleichstellung von im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen im IHK-Bereich; die Unterstützung der Agenturen für Arbeit und Integrationsinstitutionen bei der Berufsorientierung; die Eingliederung in aufnahmebreite Unternehmen mittels Einstiegsqualifizierungen (EQ); Kompetenzfeststellungen und Ergänzung der beruflichen Vorkenntnissen durch Teilqualifizierungen (TQ) gemeinsam mit Bildungsträgern; die Vermittlung in Ausbildung durch das Projekt „Passgenaue Besetzung“; Kursangebote für eine verbesserte interkulturelle Kompetenz von Mitarbeitern und Unternehmen sowie die Beratung von angehenden Existenzgründern.