Morlok: „Noch mehr sächsische Ziele können jetzt an Autobahnen für sich werben“

Sachsen erlaubt mehr touristische Hinweisschilder

Demnächst dürfen in Sachsen an Autobahnen zwischen zwei Anschlussstellen insgesamt vier touristische Hinweistafeln und damit doppelt so viele wie bisher aufgestellt werden. Außerdem wird es im Freistaat Sachsen zukünftig keine Einschränkung geben, in welcher maximalen Entfernung zur Autobahn das bebilderte touristische Ziel liegen darf. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) jetzt erlassen. Sie tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.

 

„Sachsen ist das anerkannte Kulturreiseland Nummer 1 in Deutschland. Auf zahlreiche touristisch bedeutsame Ziele im Freistaat konnte aber bisher an den Autobahnen nicht hingewiesen werden. Um nun alle sächsischen Regionen einbeziehen zu können, haben wir die Ausführungsbestimmungen der Bundesrichtlinie für Sachsen gelockert“, so Morlok.

 

In Abweichung zu den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) des Bundesverkehrsministeriums dürfen ab sofort statt zwei bis zu vier der auch als „braune Schilder“ bekannten touristischen Unterrichtungstafeln zwischen zwei Anschlussstellen stehen. Der Mindestabstand zwischen zwei Schildern, die auf touristisch bedeutsame Ziele hinweisen müssen, wird von 1000 Metern auf 250 Metern verringert. Zukünftig können alle sächsischen Destinationen ohne Rücksicht auf die bisher geltende Entfernungsbeschränkung ein Hinweisschild beantragen. Außerdem dürfen in Sachsen jetzt auch touristische Hinweisschilder an autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt werden.

 

Morlok: „Sachsen ist ein tolles Urlaubsziel, für einen Wochenendtrip mit Kindern ebenso wie für Zweiradtouren und Kulturreisen. Die Tourismusschilder öffnen die Augen für Ausflugsziele, die vielleicht noch nicht jeder kennt – die aber einen Abstecher wert sind. Ich freue mich, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, auf alle interessanten Ziele im Freistaat Sachsen hinzuweisen.“

Die neue Regelung gestattet es, künftig auf Ziele wie beispielsweise Seiffen im Erzgebirge , Oberwiesenthal oder Schwarzenberg hinzuweisen.

 

Hintergrund:

Seit 2009 erlaubt die Regelung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (RtB Richtlinien für die touristische Beschilderung) die Aufstellung von maximal zwei Unterrichtungstafeln an Autobahnen zwischen zwei Anschlussstellen. Im Zuge der erlassenen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (VwV Unterrichtungstafeln) kann nun das Autobahnamt in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium weitere Anträge zur Aufstellung solcher touristischen Hinweise genehmigen. Für touristische Unterrichtungstafeln an Autobahnen (StVO Zeichen 386.3) gilt in Abweichung der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) im Freistaat Sachsen Folgendes:

a) Touristische Unterrichtungstafeln dienen als Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele.

b) Vor Anschlussstellen dürfen bis zu vier touristische Unterrichtungstafeln stehen, wenn es die örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse zulassen.

c) Zwischen den einzelnen Unterrichtungstafeln soll ein Mindestabstand von 250 m eingehalten werden.

d) Unterrichtungstafeln nach den oben genannten Maßgaben sind auch an autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen möglich. Dies betrifft Straßen mit je zwei Fahrstreifen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Voraussetzung ist, dass es sich um einen längeren Streckenabschnitt (ab ca. 10 km) außerhalb geschlossener Ortschaften handelt.

Die Kosten der Schilder tragen die Antragsteller.