Kurort Warmbad jetzt offiziell „Heilbad“
Der Kurort Warmbad, Ortsteil der Bergstadt Wolkenstein, erhält vom Freistaat Sachsen das Prädikat „Heilbad“ und ist damit neben Bad Lausick das zweite Thermal-Heilbad in Sachsen. Einem entsprechenden Antrag der Stadt Wolkenstein zur staatlichen Anerkennung des Gemeindeteils Warmbad als „Heilbad“ hat der sächsische Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Mit diesem Prädikat ändert sich die bisherige Bezeichnung „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ zu „Heilbad“. Damit erfährt Warmbad eine qualitative Aufwertung. „Besonders positiv hervorzuheben ist das gemeinsame Engagement von Stadt und Leistungsträgern, die Gesundheits- und Wellnessangebote ständig qualitativ weiterzuentwickeln und den Gästen auch darüber hinaus sowohl eine Atmosphäre mit Wohlfühlcharakter als auch mit erzgebirgischer Tradition und Herzlichkeit zu bieten“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig. Bereits seit Dezember 1997 ist Warmbad „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ und war damals auch der erste neu prädikatisierte Kurort in Sachsen. Warmbad verfügt über die älteste und wärmste Heilquelle Sachsens (bereits im 14. Jahrhundert im Zuge des Erzbergbaus entdeckt). Das Heilwasser eignet sich besonders zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates, chronisch-rheumatischen Erkrankungen, Herzkreislauferkrankungen und Durchblutungsstörungen. Zu den Kureinrichtungen zählen die Knappschafts-Klinik, die „Silber-Therme“ mit vielfältigen Gesundheits- und Wellnessangeboten für Kur- und Tagesgäste, das 4-Sterne-Hotel „Santé Royal“ mit Bademantelgang zur Therme, der Kurpark mit See sowie Konzertplatz und Trinkpavillon und ein Terrainkurwegenetz von 23 Kilometer Länge. Hinzu kommen eine reizvolle Landschaft , ein attraktives und gepflegtes Ortsbild, eine behindertengerechte Gestaltung und durch die Nähe zur Stadt Wolkenstein vielfältige Angebote auch außerhalb der Ortschaft. Darüber hinaus arbeitet der Ort eng mit Thermalbad Wiesenbad im Rahmen der „Thermenregion Erzgebirge“ zusammen. Diese Kooperation ermöglicht eine überregionale Vermarktung und schafft attraktive Angebote wie z. B. die Kombi-Card oder den Gästekurier. Hintergrund: Voraussetzungen zur staatlichen Anerkennung als „Heilbad“ im Freistaat Sachsen sind gemäß der Anwendungsverordnung zum Sächsischen Kurortegesetz (ANVO SächsKurG) beispielsweise mehrere leistungsfähige Kureinrichtungen und Möglichkeiten der kurortmedizinischen Anwendung im Rahmen einer ambulanten Kur, markierte Terrainkurwege, einen Kurpark sowie klimatische, biokli-matische und lufthygienische Bedingungen, die periodisch nach den allgemeinen Grundsätzen des Kur- und Bäderwesens überprüft werden.