KSG zahlt erstmals im Jahr 2017 einen Kinderbetreuungszuschuss
Die KSG Leiterplatten GmbH bieten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab Januar 2017 für Kinderbetreuungskosten von nicht schulpflichtigen Kindern einen Kinderbetreuungszuschuss an. Dieser Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Monat und Kind muss intern beantragt werden und wird nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Damit ergibt sich ein Betrag für 12 Monate in Höhe von 600,00 Euro, und das für jedes Kind.