Kooperation zwischen FC Erzgebirge Aue e. V. und TU Chemnitz
Dabei wurde eine Vielzahl von hochaktuellen sportrechtlichen Themen von den Studentinnen und Studenten im Rahmen von Hausarbeiten und Vorträgen bearbeitet. Die Bandbreite der wissenschaftlichen Beiträge umfasste von der Kostentragungspflicht von Polizeikosten bei befürchteten Fanausschreitungen, Fragen der Gemeinnützigkeit im Zuge von Vereinsinsolvenzen, strafrechtliche Behandlung von Dopingsündern, steuer- und beihilferechtliche Fragen bis hin zum Dauerthema der 50+1-Regel. Die insgesamt 16 verschiedenen Beiträge und Arbeiten wurden durch Herrn Prof. Dr. Korte sowie Herrn Dr. Roßkopf vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht betreut. Auf Seiten des Vereins stand das Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Kay Werner als Diskussionspartner zur Verfügung.
Nach Einschätzung aller Beteiligten war Höhepunkt des Seminars eine Präsenzveranstaltung, welche im Juli 2021 in der Wernesgrüner Lounge des Erzgebirgsstadions als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte. Die Studenten hatten hier nicht nur die Möglichkeit, persönlich mit Herrn Prof. Dr. Korte und Herrn Rechtsanwalt Kay Werner zu diskutieren. Sie konnten darüber hinaus auch das Erzgebirgsstadion in einer Pause besichtigen.
Sämtliche Beiträge der Studierenden waren von sehr hohem Niveau. Die Verantwortlichen seitens der TU und des Vereines sind übereinstimmend der Auffassung, dass eine solche praxisorientierte Kooperation sinnvoll ist und gerne wiederholt werden kann. Ein abschließender Dank gilt insbesondere den Mitarbeitern des FC Erzgebirge Aue , welche für die seminargerechte Herrichtung der Räumlichkeiten, einen Imbiss und die informative Stadionführung Sorge getragen haben.
Quelle: fc- erzgebirge .de, am 28.07.2021